Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Fördermaßnahmen

  • Fort- und Weiterbildungsaufenthalte an Universitäten, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen im europäischen Ausland (alle EU-Mitgliedsstaaten, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Türkei).
  • Dauer: i. d. Regel Aufenthaltsdauer zwischen 2 Tagen und 5 Tagen
  • Zielsetzung des Programms: Einblick in gleiche oder ähnliche Arbeitsfelder an Hochschulen und Unternehmen im europäischen Ausland, Erwerb interkultureller und fachlicher Kompetenzen, Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse, Mitwirkung an der „Internationalsation@home“, Förderung der Zusammenarbeit der MSB und der jeweiligen Einrichtung, Netzwerkpflege
  • Zielgruppe: Die Programmlinie richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen des Hochschulmanagements
  • Voraussetzungen:
    • Eigene oder über das International Office organisierte Kontaktaufnahme mit der Aufnahmeeinrichtung und Organisation des Aufenthalts
    • mit der Aufnahmeeinrichtung vereinbarter Arbeits- oder Fortbildungsplan
    • Befürwortung des ERASMUS+ Aufenthalts durch die Geschäftsführung
    • Die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen ist nicht förderfähig

Bei Aufenthalten an Hochschulen ist eine ERASMUS+ Kooperationsvereinbarung zwischen den Hochschulen (im Unterschied zum Mobilitätsprogramm zu Lehrzwecken) nicht zwingend. Die Aufnahmeeinrichtung kann frei gewählt werden. Oft ist es jedoch einfacher, Kontakt zu Partneruniversitäten aufzunehmen. Auskunft über bestehende ERASMUS-Vereinbarungen der MSB finden Sie hier.

Mögliche Formate:

  • Staff Training Weeks ( siehe auch http://staffmobility.eu/ )
  • Hospitationen / Job Shadowing
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren

Höhe der finanziellen Förderung:

Die finanzielle Förderung der Erasmus+-Personalmobilität orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es werden folgende Tagessätze gewährt. 

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland (incomer), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu den Tagessätzen können Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet werden. Je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz gelten dabei folgende Beträge:

  • 10 km – 99 km mit 20 EUR
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Die EU weist darauf hin, dass mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Bitte sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Bedenken Sie außerdem, das Formular A1 zur Beantragung von Auslandsreisen auszufüllen.