PROMOS ist ein finanzielles Förderprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Unterstützung verschiedenster Auslandsaufenthalte innerhalb Ihres Studiums. Die MSB hat sich erfolgreich um diese Mittel beworben und möchte ihre Studierenden bei der Realisierung einer Auslandserfahrung unterstützen. Stipendienausschreibungen werden zweimal jährlich über Trainex und Aushänge hochschulintern bekannt gemacht. Gefördert werden Auslandssemester und Auslandspraktika weltweit, die nicht durch Erasmus+ gefördert werden können. Im Rahmen von PROMOS vergibt die MSB monatliche Teilstipendien und/oder eine Reisekostenpauschale, gemessen nach Dauer und Zielregion Ihres Auslandsaufenthaltes.
PROMOS Stipendium
- Fördermaßnahmen
- Bewerbung
- Auswahlkriterien
Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien von bis zu sechs Monaten für Studienaufenthalte von Studierenden. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Studierende erhalten ein Teilstipendium und / oder eine Reisekostenpauschale.
PROMOS Stipendien im ERASMUS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo die MSB keine ERASMUS+ Kooperation unterhält. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS+ Kooperation gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS+ keinen Zuschuss mehr erhalten können, oder wenn das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist.
Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikaprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Studierende erhalten ein Teilstipendium und / oder eine Reisekostenpauschale. Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master an der fördernden Hochschule muss dann vorliegen.
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Sprachkurse von Studierenden an Hochschulen im Ausland oder etablierten Sprachinstituten können weltweit gefördert werden. Sprachkurse müssen einen Mindestumfang von 25 Wochenstunden aufweisen. Außerdem kann abhängig von den insgesamt verfügbaren Mitteln eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500,- € pro Person beantragt werden.
Fachkurse / Summerschools (bis zu 6 Wochen)
Aufenthalte für Fachkurse von Studierenden von bis zu sechs Wochen Dauer können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- € gefördert werden. Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Hochschulen; Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Schilderung Ihres Vorhabens und Ihrer Motivation
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Aktuelle Notenübersicht
- Unterstützende Dokumente (z.B. soziales Engagement, Arbeitszeugnisse)
Bewerbungsfristen:
1. Juni für Aufenthalte im Zeitraum von Juli bis Dezember desselben Jahres.
1. Dezember für Aufenthalte im Zeitraum von Januar bis Juni des Folgejahres
Ihre Bewerbung senden Sie bitte vollständig, elektronisch, als eine PDF-Datei per E-Mail an: carina.webermann(at)medicalschool-berlin.de.
Bitte beachten Sie auch die hochschulinternen Regelungen zur Beantragung eines Urlaubssemesters zum Zwecke eines Auslandsaufenthalts und die Voraussetzungen dafür.
Eine hochschulinterne Auswahlkommission befindet binnen sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist über eine Entscheidung, über die alle Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail eine Benachrichtigung (Zu- oder Absage) erhalten. In die Entscheidung werden folgende Kriterien einbezogen (Reihenfolge nicht aussagekräftig):
- Studienleistungen
- Sinnhaftigkeit des geplanten Vorhabens für den weiteren Studien-/Karriereverlauf
- Sprachkenntnisse
- Qualität des Motivationsschreibens
- Referenzen (über soziales Engagement, Praktika, Nebentätigkeiten etc.)
Geeignete Personen, die aufgrund begrenzter Mittel zunächst nicht gefördert werden können, werden auf eine Reserveliste aufgenommen, um (bei Nachbewilligung von Mitteln, dem Rücktritt anderer Kandidaten etc.) als Nachrücker gefördert werden zu können. Ergibt sich die Möglichkeit nachzurücken, benachrichtigt das International Office die betreffenden Studierenden unaufgefordert darüber.
Hinweis: Für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende sich seit mindestens 5 Jahren überwiegend aufhält.