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ERASMUS+

Das aktuelle Programm der EU für allgemeine Bildung, Jugend und Sport heißt Erasmus+ und läuft von 2014 bis 2020. Die MSB Medical School Berlin wurde aufgrund ihrer Erasmus-Bildungserklärung für die gesamte Laufzeit des Erasmus+-Programms die Erasmus-Charta verliehen. Die aktuelle Erasmus-Bildungserklärung finden Sie hier.

Mit der Verleihung der bis 2020 gültigen Erasmus- Universitätscharta ist die MSB Medical School Berlin berechtigt ERASMUS+ Maßnahmen zu beantragen und durchzuführen.

Folgende Länder nehmen am Erasmus+-Programm teil: Alle EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Norwegen und die Türkei. Austauschmaßnahmen mit der Schweiz laufen nicht über das Erasmus+-Programm, sondern werden im Rahmen des Swiss-European Mobility Program komplett von der Schweiz finanziert. Bei geplanten Aufenthalten in Großbritannien treten Sie bitte mit dem International Office in Kontakt.

Voraussetzung für einen Erasmus+ Studienaufenthalt ist ein inter-institutionelles Erasmus+-Abkommen zwischen der MSB und der Partnerhochschule. Einen Überblick über das bestehende Netzwerk an kooperierenden ausländischen Bildungseinrichtungen der MSB finden Sie hier.

Auslandsstudium für Studierende (SMS)

Eigenschaften der Förderung durch ERASMUS+

  • Kompletter Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Intensive Betreuung an Heimat- und Gasthochschule
  • sprachliche Vorbereitung
  • Vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung mit der Studiengangleitung können im Ausland erbrachte Studienleistungen von der MSB anerkannt werden (Learning Agreement vereinbaren)
  • Nach Prüfung Möglichkeit des Urlaubssemesters oder der Befreiung der Studiengebühren für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland

Höhe der Förderraten

Ab dem Projekt 2019 sind die Stipendienraten für Studienaufenthalte wie folgt festgelegt:

  • Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Auslandspraktikum für Studierende (SMP)

Eigenschaften der Förderung durch ERASMUS+

  • gesicherte Praktikumstätigkeiten durch EU-Praktikumsvertrag
  • sprachliche Vorbereitung
  • Anerkennung des Auslandsprojektstudiums vorbehaltlich der Prüfung durch das Projektstudienbüro

Höhe der Förderraten

Ab dem Projekt 2019 sind die Stipendienraten für Praktikumsaufenthalte wie folgt festgelegt:

  • Gruppe 1 (monatlich 555 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (monatlich 495 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 435 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Teilnahmebedingungen

  • Immatrikulation an der MSB
  • Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts
  • Fortgeschrittene Kenntnisse der Unterrichtssprache (Niveau B1/B2)
  • möglichst Grundkenntnisse der Landessprache

Bewerbung

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • Motivationsschreiben mit Angabe von Zeitraum und Destination Ihres Auslandsaufenthaltes
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Aktuelle Notenübersicht
  • Unterstützende Dokumente (z.B. Arbeitszeugnisse, soziales Engagement)

Bewerbungsfristen für Studienaufenthalte:

15. März
(für Auslandsaufenthalte für das kommende Wintersemester von September – Februar)
15. September
(für Auslandsaufenthalte für das kommende Sommersemester von März – August)

Bewerbungsfristen fürs Auslandsprojektstudium: 
Die Bewerbung muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des Auslandsprojektstudiums im International Office eingehen.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte vollständig, elektronisch, als eine PDF-Datei an das International Office.

Zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine hochschulinterne Auswahlkommission über die Ergebnisse befinden und Sie entsprechend informieren.

Sonderförderung

Sonderförderung von Teilnehmenden mit Behinderung

Studierende mit Behinderung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS+-Mobilitätslinien (Studium, Projektstudium, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

Foto Carina Webermann